Brandschutzordnung Teil B
Die Brandschutzordnung Teil B richtet sich vornehmlich an die eigenen Mitarbeiter eines Betriebes, Hotels, Warenhauses, Krankenhauses oder Altenheimes bzw. ähnlicher Einrichtungen. Der Text muss eindeutig formuliert sein und leicht verständlich. Die Brandschutzordnung B wird in Form von Merkblättern oder Broschüren erstellt, sie muss stets auf dem aktuellen Stand sein. Die Brandschutzordnung A kann als Deckblatt für die Brandschutzordnung B verwendet werden.