Liefer- und Leistungsbedingungen

Übernahme zugelieferter Papier-Ausgangspläne
Übernahme zugelieferter CAD- bzw. PDF-Ausgangspläne
Erarbeitung der Feuerwehrpläne nach DIN 14095
Übersichtsplan
Geschossplan
Abwasserplan
Hydrantenplan
Sonderplan
Bestuhlungsplan gem.VStättVO
Brandschutzordnungen nach DIN 14096

Erarbeitung der Flucht- und Rettungspläne gem. DIN ISO 23601/BGV A8 ArbStättVO § 4 (4)
Geschosspläne /Zimmerpläne
Ausrichten der Pläne für jeden erforderlichen Standort in Blickrichtung

Erarbeitung von Feuerwehr-Laufkarten/Linienlaufkarten gem. DIN 14675

Vor-Ort-Überprüfung/Aufmaß
Überprüfen der Pläne auf Übereinstimmung mit dem tatsächlichen Ist-Stand der
baulichen Anlage mittels einer Vor-Ort-Überprüfung anhand der von uns zunächst gefertigten Vorabzüge
Aufmaß bei gefundenen Abweichungen

Absprache mit der örtlich zuständigen Feuerwehr
Übernahme der von der DIN 14095 abweichenden Anforderungen. Diese werden in feuerwehrspezifischen Richtlinien definiert.

Fahrtkosten
Die Fahrtkosten werden pro Kilometer abgerechnet.

Erstellung der Allgemeinen Gebäudedaten (Format DIN A4)
- Deckblatt
- Objektbeschreibung
- Bau- und Nutzungsbeschreibung
- Gefahrenhinweise
- Sonstiges
- Brandschutzordnungen
Lieferung der Dateien auf Datenträger
Dateien werden grundsätzlich als *.pdf-Datei bereitgestellt.

Rahmen
Die Aluminium-Wechselrahmen (DIN A 4 / DIN A 3 / DIN A 2) bestehen aus silbereloxiertem Aluminiumprofilen mit Kunststoffrückwand, Plakatschutz- Antireflex- Kunststoffscheibe, Ecken auf Gehrung geschnitten in Rahmenbreite 25 mm

Aktualisierungsdienst
Um Ihre Unterlagen den Vorschriften entsprechend aktuell zu halten, bietet PYROPLAN den Abschluss eines Rahmenvertrages an.

Sonstiges
Unsere Angebote gelten unter folgenden Bedingungen:

Die als Grundlage für die Bearbeitung zur Verfügung zu stellenden Pläne weisen mindestens das Format DIN A3 auf (bzw. als *.dwg- / *.pdf-Datei) und sind mit Bemaßungen versehen. Die Pläne spiegeln die tatsächlich bestehenden baulichen Anlagen. Bei Abweichungen entstehen zusätzliche Kosten. Die Allgemeinen Gebäudedaten der Einsatzunterlagen werden vom Auftraggeber bereitgestellt und von uns in das Gesamtkonzept eingearbeitet. Für die Zeit der Erstellung der Pläne, insbesondere für erforderliche Begehungen stellt der Auftraggeber einen orts- und sachkundigen Ansprechpartner zur Verfügung. 

Haftung

Nach Übergabe der Pläne und der Endabnahme durch Beauftragte des Auftraggebers geht die Verantwortung für die Richtigkeit der Pläne auf den Auftraggeber über. Innerhalb von 4 Wochen angezeigte Mängel, die sich auf die Inhalte der Pläne beziehen, werden von PYROPLAN in angemessener Zeit nachgebessert. Darüberhinausgehende Gewährleistung, insbesondere für Schäden jedweder Art, die aus eventuell falschen oder fehlenden Planinhalten entstehen, wird von PYROPLAN nicht übernommen.

Zahlungsbedingungen
Der Rechnungsbetrag ist nach Zugang der Rechnung, die alle Angaben für die Überweisung enthält und mit der Lieferung verschickt wird, auf das dort angegebene Konto zu überweisen. Der Kunde ist verpflichtet innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung den ausgewiesenen Betrag auf das auf der Rechnung angegebene Konto zu überweisen. Die Zahlung ist ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Nach Ablauf der Zahlungsfrist, die somit kalendermäßig bestimmt ist, kommt der Kunde auch ohne Mahnung in Verzug. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden, welches nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht, wird ausgeschlossen. Die Aufrechnung mit Forderungen des Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn diese sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
Rechte Dritter
Der Kunde versichert ausdrücklich, dass die zu Verfügung gestellten Unterlagen weder gegen deutsches noch gegen sein hiervon gegebenenfalls abweichendes Heimatrecht, insbesondere Urheber-, Datenschutz- und Wettbewerbsrecht, verstößt. Es besteht für PYROPLAN keine Prüfungspflicht. Von Ersatzansprüchen Dritter, die auf unzulässigen Inhalten der Pläne beruhen, stellt der Kunde PYROPLAN hiermit frei.